Europawahl 2024
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.
Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche - Antrag für Unionsbürger/innen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl - Antrag für Unionsbürger/innen nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.