Förderprogramme
1. Kommunales Förderprogramm für Investitionen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener alter Bausubstanz
Der Markt Werneck gewährt auf der Grundlage des Kommunalen Förderprogramms für Investitionen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener alter Bausubstanz freiwillige Zuwendungen, um erhaltenswerte und/oder leer stehende Gebäude zu revitalisieren. Gefördert werden nur bauliche Maßnahmen, nicht der Grunderwerb. Die Förderung wird auch gewährt für den Abriss alter Gebäude, um an gleicher Stelle ein neues Gebäude zu bauen, oder wenn mit einem Neubau eine Baulücke geschlossen wird.
Eine Förderung kann nur unter den im Förderprogramm genannten Voraussetzungen gewährt werden.
Das Förderrichtlinie finden Sie im Downloadbereich.
2. Förderprogramm Kernort Werneck
Daneben gibt es noch das Förderprogramm für den Kernort Werneck. Den Flyer hierzu, die letzte Fortschreibung sowie den Rahmenplan finden sie ebenfalls im Downloadbereich.
3. Förderprogramm "Werntaldorf" zum Erhalt von Gebäuden, Hoftoren, Pforten und Einfriedungen
für regionaltypische und ortsbildprägende Gebäude (bis 1950), Hoftore, Pforten und Einfriedungen in den Gemeindeteilen Eckartshausen, Egenhausen, Eßleben, Ettleben, Mühlhausen, Rundelshausen, Schleerieth, Schnackenwerth, Schraudenbach, Stettbach, Vasbühl und Zeuzleben, die im Interkommunalen Denkmalkonzept (IKDK) Oberes Werntal kartiert wurden.
Auch wird in allen Dörfern des Marktes Werneck die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für unter Denkmalschutz stehende Gebäude hoch bezuschusst. Bestandteile der Untersuchungen sind i.d.R.: Aufmaß, baukonstruktive Untersuchung und Bewertung, bauhistorisch-restauratorische Untersuchung, Fotodokumentation des Ist-Zustandes, Nutzungskonzept sowie die Erarbeitung eines Kostenrahmens. Mit diesen Informationen lässt sich das Gebäude verkaufen oder Sie können gut vorbereitet eine Sanierung angehen.
Den Flyer zur Förderung finden Sie im Downloadbereich.
4. Förderung der Innenentwicklung im Landkreis Schweinfurt
Informationen zur Erstbauberatung sowie Abriss- und Entsorgungsförderung sowie Ablaufpläne zu den beiden Förderungen finden Sie im Downloadbereich.