Bebauungspläne Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich „Flurstück Nr. 1116“, Gem. Ettleben Ziel und Zweck des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die Aufwertung des Wohnumfeldbereiches, welche im Außenbereich nicht zulässig ist, planungsrechtlich zu sichern, um somit eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.