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Windenergie im Markt Werneck - Interessenbekundungsverfahren zur Abgabe von Angeboten für einen Gestattungsvertrag zur Windenergie-Nutzung in Arnstein/Werneck

Die Stadt Arnstein und der Markt Werneck haben beschlossen, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, um einen geeigneten Projektentwickler zur Entwicklung, dem Bau und ggfs. späteren Betrieb eines Windparks auf kommunalen und privaten Flächen auszuwählen.

Dieses Auswahlverfahren unterliegt keinerlei gesetzlicher Ausschreibungspflicht nach UVGO, VOF oder VOL. Hierauf sei explizit hingewiesen.

Bei den ausgeschriebenen Flächen handelt sich um die Windvorrang- bzw. Windvorbehaltsgebiete WK4, WK25, WK56 sowie WK26 und WK57 auf den Gemarkungen der Stadt Arnstein und des Marktes Werneck (vgl. Übersichtskarte der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraft der Regierung Unterfranken).

Die Angebotsfrist zur Einreichung von Angeboten endet am 7. Februar 2024, 11 Uhr.

Die Angebote sind im versiegelten Umschlag zu senden an:

Markt Werneck
z. Hd. von Konrad Bonengel, Geschäftsleiter
Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck


Entscheidend ist der Posteingangsstempel des Marktes Werneck.

Die anbietenden Projektentwickler werden gebeten, zusätzlich zu den schriftlichen Angebotsunterlagen eine digitale Angebotsversion mit allen Angebotsunterlagen und Karten einzureichen.

Die zur Angebotseinreichung notwendigen Unterlagen können beim Markt Werneck (Konrad Bonengel, Tel.: 09722-22-12; konrad.bonengel@werneck.de) unverbindlich und kostenlos angefordert werden.
 

Ihr Kontakt:
Herr Konrad Bonengel
Balthasar-Neumann-Platz 8
+49(0)9722-22-12
+49(0)9722-22-31
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung