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Windenergie im Markt Werneck - der Weg zum Flächenpooling

Seit 2021 verfolgen die Stadt Arnstein und der Markt Werneck gemeinsam den Ausbau der Windkrafterzeugung im Gebiet der beiden Kommunen. Dieses Vorhaben hat 2022 angesichts der Entwicklungen in der Welt- und Klimapolitik sowie der energiewirtschaftlichen Lage zusätzlich an Bedeutung und Dringlichkeit gewonnen.

Im Marktgemeindegebiet Werneck sind durch den Regionalplan der Regierung von Unterfranken zwei sog. Windvorbehaltsgebiete ausgewiesen: WK 56 „Klingenberg“ zwischen Vasbühl, Schraudenbach und Schwebenried

WK 56 Klingenberg web

und

WK 57 „Nördlich Mühlhausen“ zwischen Zeuzleben, Mühlhausen und Gänheim, in welchem 2022 durch die Änderung der sog. „10H-Regelung“ nun ebenfalls Windkrafterzeugung möglich wurde.

WK 57 Nördlich Mühlhausen web

Ziel des Marktes Werneck ist bei dem Vorhaben eine möglichst verträgliche, koordinierte Windenergieplanung im Interesse aller seiner Bürgerinnen und Bürger, bei der die Nutznießung und zugleich das rücksichtsvolle Miteinander sowohl innerhalb als auch zwischen den betroffenen Ortschaften sichergestellt sind. Im Rahmen des „Windkümmerer-Programms“ erhielten seit Herbst 2021 die Bürgerinnen und Bürger bei Dialogveranstaltungen Informationen und die Gelegenheit, das Thema Windenergie in der Kommune zu diskutieren. 2022 fanden zudem Informationsveranstaltungen für Eigentümer von Grundstücken in den beiden Vorbehaltsgebieten statt, bei denen insbesondere das von der Stadt Arnstein und dem Markt Werneck angestrebte sog. Flächenpooling von Mitarbeitenden des Fachbüros endura kommunal erläutert wurde: Hierbei werden die betroffenen Flächen gemeinsam vermarktet und dadurch vermieden, dass sich einzelne Investoren Grundstücke sichern und damit das Gesamtgeschehen in Sachen Windenergie in der Marktgemeinde diktieren können. Im  Vorbehaltsgebiet WK 56 (Vasbühl) konnten bis Ende November 2022 die Flächeneigner ihr Interesse an der Teilnahme beim Flächenpooling durch Unterzeichnung der Pooling-Vereinbarung bekunden, wodurch ca. 75% der Flächen bereits gesichert werden konnten. Flächeneigner aus dem Vorbehaltsgebiet WK 57 (Zeuzleben) haben aktuell bis zum 5. März 2023 Gelegenheit zur Unterzeichnung der Pooling-Vereinbarung.

Wie geht es weiter?

Die Bildung der Pooling-Gemeinschaft im Vorbehaltsgebiet WK 57 wird voraussichtlich im Laufe des Frühlings 2023 abgeschlossen. Für die beiden Pooling-Gemeinschaften wird im Anschluss ein Projektierer-Auswahlverfahren gestartet, in dem ein geeigneter Projektierer ausgewählt wird, der die Vorstellungen der beiden Kommunen und der Flächeneigentümer am besten berücksichtigt, und anschließend mit diesem Verhandlungen aufgenommen werden. Dieser Prozess wird voraussichtlich bis zum Sommer 2023 dauern, von den beiden Kommunen gesteuert und von endura kommunal begleitet werden.

Zum Windkraftprojekt wird der Markt Werneck auch im Rahmen der Bürgerversammlungen in den Gemeindeteilen Vasbühl (28.02.2023), Egenhausen (13.03.2023), Eßleben (14.03.2023), Schraudenbach (16.03.2023) und Schnackenwerth (21.03.2023) informieren. Eine weitere Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aus den Gemeindeteilen Zeuzleben und Mühlhausen, hat am 08.03.2023, 18:30 Uhr, im Sportheim des TSC Zeuzleben stattgefunden. Informationen zu den bisherigen Veranstaltungen sind unter

https://www.werneck.de/wirtschaft-gesundheit/windenergie/index.html

und

https://www.endura-kommunal.de/wk56/ oder https://www.endura-kommunal.de/wk57/

zu finden.