Leistungen von A - Z
Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Adresse & Kontakt
Rathaus Markt Werneck
Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck
Öffnungszeiten
MO | 8:00-12:00 | 13:30- 15:30 |
DI | 8:00-12:00 | 13:30- 15:30 |
MI | 8:00-12:00 | |
DO | 8:00-12:00 | 13:30- 17:30 |
FR | 8:00-12:00 |
Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Christina Lautz
Sachbearbeiterin
Meldeamt/Ordnungsamt
Zu finden in Zimmer-Nr.: E.04
+49(0)9722-22-54
+49(0)9722-22-31
Linda Rumpel
Sachbearbeiterin
Meldeamt/Ordnungsamt
Zu finden in Zimmer-Nr.: E.04
+49(0)9722-22-57
+49(0)9722-22-31
Michaela Simon-Mathes
Sachbearbeiterin
Meldeamt/Ordnungsamt
Zu finden in Zimmer-Nr.: E.08
+49(0)9722-22-56
+49(0)9722-22-31
Jochen Stemig
Fachbereichsleiter
Meldeamt-Ordnungsamt
Zu finden in Zimmer-Nr.: E.06
+49(0)9722-22-55
+49(0)9722-22-31