Leistungen von A - Z
Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde
Adresse & Kontakt
Rathaus Markt Werneck
Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck
Öffnungszeiten
MO | 8:00-12:00 | 13:30- 15:30 |
DI | 8:00-12:00 | 13:30- 15:30 |
MI | 8:00-12:00 | |
DO | 8:00-12:00 | 13:30- 17:30 |
FR | 8:00-12:00 |
Die Gemeinden unterstützen ihre Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren und halten Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die ihnen von anderen Behörden überlassen werden, bereit.
Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.
Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.
Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.
Konrad Bonengel
Geschäftsleitender Beamter
Geschäftsleiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 1.05
+49(0)9722-22-12
+49(0)9722-22-31
Art. 58 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises