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Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses

Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
Adresse & Kontakt
Rathaus Markt Werneck
Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck
Öffnungszeiten
MO 8:00-12:00 13:30- 15:30
DI 8:00-12:00 13:30- 15:30
MI 8:00-12:00
DO 8:00-12:00 13:30- 17:30
FR 8:00-12:00
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") beantragen können.

Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragsteller, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.

Ein einfaches Führungszeugnis können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

  • Bei persönlicher Antragstellung bei der Gemeinde müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis vorlegen.
  • Für die elektronische Antragstellung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") benötigen Sie entweder einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Bei schriftlicher Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle erforderlich. Weiterhin müssen Sie den Verwendungszweck für das Führungszeugnis angeben.

Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Christina Lautz
Sachbearbeiterin
Meldeamt
Zu finden in Zimmer-Nr.: E.04
 
  +49(0)9722-22-57
  +49(0)9722-22-31
Anna Seuffert
Sachbearbeiterin
Meldeamt/Ordnungsamt/Bauamt
Zu finden in Zimmer-Nr.: E.08
 
  +49(0)9722-22-56
  +49(0)9722-22-31
Jochen Stemig
Fachbereichsleiter
Meldeamt-Ordnungsamt
Zu finden in Zimmer-Nr.: E.06
 
  +49(0)9722-22-55
  +49(0)9722-22-31
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen

Hinweis: Um die Formulare im PDF-Format betrachten zu können, benötigen Sie einen aktuellen PDF-Reader. Den Acrobat Reader von Adobe können Sie sich auf der Website von Adobe kostenlos herunterladen.
Formloser Antrag (mit Unterschrift) Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Führungszeugnis online (zentrales Online-Portal)

Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie

  • einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
  • die AusweisApp2 und
  • ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

13,00 EUR

Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Beziehenden von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfängern, Beziehern des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz) oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird (zur Gebührenbefreiung siehe auch unter "Weiterführende Links").

Bei einer elektronischen Antragstellung ist der Nachweis der Mittellosigkeit elektronisch zu erbringen.

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