Bürgerstiftung Werneck
Jeder kann Stifterin oder Stifter werden. Hierzu ist kein großes Vermögen nötig. Jeder kann sich an der Bürgerstiftung, mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende, oder auch mit der Zustiftung ins Stiftungsvermögen beteiligen. Aus den Erlösen der Stiftung werden Projekte im Gebiet der Marktgemeinde Werneck aus den folgenden Bereichen gefördert:
- Traditionelles Brauchtum und Heimatpflege
- Bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten humanitärer oder gemeinnütziger Zwecke
- Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
- Kunst und Kultur
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Gesundheit und Sport
- Bildung und Ausbildung
- Jugend- und Seniorenhilfe
- Wohlfahrtswesen
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Völkerverständigung und internationale Partnerschaften
Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, der sich aus fünf Personen zusammensetzt. Den Vorsitz hat der / die jeweilige 1. Bürgermeister / in.
Anträge oder Vorschläge zur Verwendung der Mittel kann jeder Bürger / jede Bürgerin einbringen.