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Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.
Adresse & Kontakt
Rathaus Markt Werneck
Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck
Öffnungszeiten
MO 8:00-12:00 13:30- 15:30
DI 8:00-12:00 13:30- 15:30
MI 8:00-12:00
DO 8:00-12:00 13:30- 17:30
FR 8:00-12:00
Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Susanne Saam
Sachbearbeiterin
Kasse
Zu finden in Zimmer-Nr.: E 24
 
  +49(0)9722-22-42
  +49(0)9722-22-31
Marko Schäflein
Fachbereichsleiter
Kassenverwalter
Zu finden in Zimmer-Nr.: E.22
 
  +49(0)9722-22-43
  +49(0)9722-22-31
Josefine Zöller
Sachbearbeiterin
Kasse
Zu finden in Zimmer-Nr.: E.24
 
  +49(0)9722-22-42
  +49(0)9722-22-31
Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
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