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Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.

Adresse & Kontakt
Rathaus Markt Werneck
Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck
Öffnungszeiten
MO 8:00-12:00 13:30- 15:30
DI 8:00-12:00 13:30- 15:30
MI 8:00-12:00
DO 8:00-12:00 13:30- 17:30
FR 8:00-12:00

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.

Die Geburt des Kindes muss vom Standesamt beurkundet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist.

Schriftliche Anzeige bei Geburt in einer Klinik

Bei Geburt eines Kindes in einem Krankenhaus oder sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird ist der Träger (meist die Verwaltung) der Einrichtung zur Anzeige der Geburt verpflichtet. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung der Einrichtung die Daten der Eltern erheben und sich die erforderliche Urkunden und Nachweise vorlegen lassen. Auch kann bei der schriftlichen Anzeige die Bestimmung der Vornamen des Kindes vorgenommen werden. Trotzdem ist es nicht auszuschließen, dass die Eltern beim Standesamt vorsprechen müssen. Dies wird vor allem dann notwendig, wenn z.B. eine Erklärung über die Bestimmung des Familiennamens des Kindes erforderlich ist oder wenn bei einer unverheirateten Mutter der Vater das Kind anerkennen möchte.

Mündliche Anzeige

Ist keine schriftliche Anzeige möglich, muss die Geburt des Kindes beim Standesamt mündlich angezeigt werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn es sich um eine Hausgeburt handelt.

Zur Anzeige sind verpflichtet:

  • Jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist.
  • Jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.


Unterlagen

Der Standesbeamte benötigt in der Regel die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Unterlagen:

Ratsam ist, vor allem bei mündlichen Anzeigen, sich bei dem für die Geburtsbeurkundung zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Unterlagen ausreichen.

Oswald Eschenbacher
Sachbearbeiter
Standesbeamter
Zu finden in Zimmer-Nr.: E.20
 
  +49(0)9722-22-53
  +49(0)9722-22-59
Christian Wolz
Fachbereichsleiter
Standesbeamter
Zu finden in Zimmer-Nr.: E.20
 
  +49(0)9722-22-52
  +49(0)9722-22-59

Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Markt Werneck)
Anzeige einer Geburt Hier können Sie eine Geburt anzeigen.
Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes Hier können Sie die Namensführung des Kindes erklären.
keine
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