Leistungen von A - Z
Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung von Bescheinigungen durch EU-Bürger
Adresse & Kontakt
Regierung von Oberbayern
Hausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 München
Postanschrift
80534 München
Telefon: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
E-Mail: E-Mail an die Behörde
Homepage: Webseite der Behörde
Homepage(2): Behördenwegweiser
Zur vorübergehenden Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" in Deutschland erhalten Angehörige eines Mitgliedstaats der EU/EWR verschiedene Bescheinigungen.
Zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" und "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" als Dienstleister erhalten Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union auf Antrag folgende Bescheinigungen von der Regierung von Oberbayern:
- Bescheinigung über Ansässigkeit und rechtmäßige Berufsausübung im Niederlassungsstaat
- Bescheinigung über Berufsqualifikation
- Bescheinigung, dass keine berufsbezogenen disziplinarischen oder strafrechtlichen Sanktionen vorliegen.
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union / Europäischen Wirtschaftsraums
keine
ca. 150 Euro
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Klage zum Verwaltungsgericht