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Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure; Beantragung der Eintragung
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Bayerische Ingenieurekammer-Bau
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Sie können die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure beantragen.
Für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist.
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" nach dem Ingenieurgesetz (i.d.R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich) auf Grund eines Studiums des Bauingenieurwesens oder Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Hochbau (nicht identisch mit Fachrichtung Architektur/Hochbau, sondern es geht hier um die Besitzstandswahrung früher bestehender Studiengänge)
- zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden
- für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
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Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 160,00 EUR
Nichtmitglieder: 288,00 EUR
Art. 1 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
Geschützte Berufsbezeichnungen
Art. 61 Abs. 2 Nr. 2 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Bauvorlageberechtigung
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage