Leistungen von A - Z
Kommunale Partnerschaften; Pflege
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"Kommunale Partnerschaften" sind partnerschaftliche Verbindungen bayerischer Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit entsprechenden Kommunen im Ausland. Sie sind vereinbarte Freundschaftsverhältnisse zwischen den Kommunen verschiedener Länder.
Die Partnerschaften dienen dem Ziel, durch gegenseitige Verständigung und Hilfe das Gefühl der europäischen und außereuropäischen Zusammengehörigkeit zu stärken und durch einen lebendigen Bürgeraustausch das Leben der beteiligten Menschen und ihrer Gemeinden zu bereichern sowie die notwendigen Gemeinsamkeiten für ein friedliches Zusammenleben zu schaffen.
Die Vereinbarung einer Partnerschaft ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen in Bayern handeln in Fragen der örtlichen Gemeinschaft grundsätzlich in eigener Verantwortung und selbständig. Es bleibt den Kommunen überlassen, ob und mit wem sie eine Partnerschaft begründen. Eine Partnerschaft kann deswegen auch nicht vom Staat zugeteilt werden.
Kommunale Partnerschaften werden in der Regel von den Kommunen selbst oder durch Kontakte von Bürgern, Vereinen, Verbänden oder Schulen in die Wege geleitet. Ansprechpartner in partnerschaftlichen Fragen sind auch die Kommunalen Spitzenverbände.
Die Organisation partnerschaftlicher Aktivitäten kann durch die Kommunalverwaltung und / oder ein Partnerschaftskomitee/-verein erfolgen. Eine lebendige Partnerschaft erfordert die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen und Lebensbereiche einer Kommune. Über Art und Umfang partnerschaftlicher Aktivitäten entscheidet die Kommune auch unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Verhältnisse. Dabei soll auf die Möglichkeiten der Partnerseite Rücksicht genommen werden. Gegenseitige persönliche Kontakte gewährleisten die Dauerhaftigkeit der Beziehung und entsprechen der Partnerschaftsidee. Offizielle Veranstaltungen, Jugendaustausch, Sport- und Kulturbegegnungen, Bürgerbegegnungen, berufsbezogene Austauschmaßnahmen sowie wirtschaftliche Unternehmungen können Inhalte einer aktiven Partnerschaft sein.
Für die kommunalen Partnerschaften stehen bayerische staatliche Mittel nicht zur Verfügung. Förderprogramme der Europäischen Union sehen in beschränktem Umfang Finanzhilfen für partnerschaftliche Aktivitäten vor.
Eine Gesamtübersicht aller Partnerschaften wird im Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration geführt (siehe "Weiterführende Links"). Die Kommunen wurden gebeten, dem Ministerium neue Partnerschaften mitzuteilen.
Der Bezirk Unterfranken fördert im Rahmen seiner Regionalpartnerschaft mit dem Förderprogramm "coup de pouce" RegionalpartnerschaftsSeminare an unterfränkischen Gymnasien mit Frankreichbezug nach in den entsprechenden Richtlinien festgelegten Kriterien. Mit der Abschlussdokumentation ist eine Überlassungserklärung für Bild- und Textmaterial abzugeben.
Der Bezirk Unterfranken unterstützt mit dem 300 Euro-Förderprogramm unterfränkische Kommunen mit Partnern in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei der Durchführung von Aktionen und Projekten in Unterfranken, die der Förderung des Verständnisses des jeweiligen Partnerlandes dienen, entsprechend bestimmter Kriterien. Sie können die Förderung online beantragen.
Sie können das Dr. Franz-Gerstner-Stipendium, welches mit der Realisierung eines Individualprojekts in einem Mitgliedstaat der EU während eines Aufenthalts von mindestens 2 Wochen verbunden ist, online beantragen.
Berechtigt sind Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende zwischen 16 und 27 Jahren, die in Unterfranken leben und ein Projekt allein verwirklichen möchten. Das Stipendium für ein Einzelprojekt beträgt 300 €.