Benutzerkonto

Sofern Sie noch keinen Zugang besitzen, können Sie sich über "Neu registrieren" kostenfrei ein Konto zur Nutzung unserer Services anlegen. Ein detailliertes Handbuch zur Nutzung finden Sie nach Anmeldung im persönlichen Bereich.

Neu registrieren Passwort vergessen?

Leistungen von A - Z

Hier finden Sie alles rund um unsere Bürger-Services

Ausnahme-Visum; Ausstellung

Die Bundespolizei oder andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden können in Ausnahmefällen an der Grenze Ausnahme-Visa ausstellen.
Adresse & Kontakt
Bundespolizeidirektion München
Hausanschrift
Infanteriestraße 6
80797 München
Postanschrift
Infanteriestraße 6
80797 München
Telefon: +49 89 12149-0
Fax: +49 89 12149-1199
Die Bundespolizei oder andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden können in Ausnahmefällen an der Grenze Ausnahme-Visa ausstellen.

An der deutschen Grenze (ggf. auch bei Einreise über einen deutschen Flughafen) können die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahme-Visa erteilen. Jedoch müssen hier durch den Antragsteller, gegebenenfalls unter Vorlage von Belegen, unvorhersehbare zwingende Einreisegründe geltend gemacht werden.

Ein Ausnahme-Visum kann als einheitliches (Schengen-)Visum oder als nationales Visum erteilt werden. Dies richtet sich nach dem Aufenthaltszweck. Die entsprechenden Erteilungsvoraussetzungen des jeweiligen Visums müssen in der Regel auch bei der Erteilung eines Ausnahme-Visums vorliegen.

Die maximale Gültigkeitsdauer eines Ausnahme-Visums beträgt grundsätzlich jeweils 15 Tage.

  • unvorhersehbarer zwingender Einreisegrund
  • Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen zur Visumerteilung. Diese variieren je nach Aufenthaltszweck.

Erteilung: 60 Euro

Zurück zur Liste