Leistungen von A - Z
Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Adresse & Kontakt
Rathaus Markt Werneck
Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck
Öffnungszeiten
MO | 8:00-12:00 | 13:30- 15:30 |
DI | 8:00-12:00 | 13:30- 15:30 |
MI | 8:00-12:00 | |
DO | 8:00-12:00 | 13:30- 17:30 |
FR | 8:00-12:00 |
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Geschäftsleiter Konrad Bonengel
Geschäftsleitender Beamter
Geschäftsleiter
Zu finden in Zimmer-Nr.: 1.05
+49(0)9722-22-12
+49(0)9722-22-31