Leistungen von A - Z
Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Adresse & Kontakt
Rathaus Markt Werneck
Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck
Öffnungszeiten
MO | 8:00-12:00 | 13:30- 15:30 |
DI | 8:00-12:00 | 13:30- 15:30 |
MI | 8:00-12:00 | |
DO | 8:00-12:00 | 13:30- 17:30 |
FR | 8:00-12:00 |
Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Angelika Jansen
Geschäftsleitende Angestellte
Stellv. Geschäftsleiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 1.08
+49(0)9722-22-62
+49(0)9722-22-31
Die Gemeinden können Verwaltungskosten für die Erteilung der Erlaubnis erheben.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage