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Marktgebühren; Erhebung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Adresse & Kontakt
Rathaus Markt Werneck
Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck
Öffnungszeiten
MO 8:00-12:00 13:30- 15:30
DI 8:00-12:00 13:30- 15:30
MI 8:00-12:00
DO 8:00-12:00 13:30- 17:30
FR 8:00-12:00
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Angelika Jansen
Geschäftsleitende Angestellte
Stellv. Geschäftsleiterin
Zu finden in Zimmer-Nr.: 1.08
 
  +49(0)9722-22-62
  +49(0)9722-22-31
Jochen Stemig
Fachbereichsleiter
Meldeamt-Ordnungsamt
Zu finden in Zimmer-Nr.: E.06
 
  +49(0)9722-22-55
  +49(0)9722-22-31
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