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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Adresse & Kontakt
Rathaus Markt Werneck
Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck
Öffnungszeiten
MO 8:00-12:00 13:30- 15:30
DI 8:00-12:00 13:30- 15:30
MI 8:00-12:00
DO 8:00-12:00 13:30- 17:30
FR 8:00-12:00

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Susanne Saam
Sachbearbeiterin
Kasse
Zu finden in Zimmer-Nr.: E 24
 
  +49(0)9722-22-42
  +49(0)9722-22-31
Marko Schäflein
Fachbereichsleiter
Kassenverwalter
Zu finden in Zimmer-Nr.: E.22
 
  +49(0)9722-22-43
  +49(0)9722-22-31
Josefine Zöller
Sachbearbeiterin
Kasse
Zu finden in Zimmer-Nr.: E.24
 
  +49(0)9722-22-42
  +49(0)9722-22-31
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