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 Rathaus-Lebenslagen 
Personenstandswesen
Sterbefallanzeige
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss der Verwaltung spätestens am folgenden Werktag
angezeigt werden.
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in
dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Zur Anzeige des Sterbefalls sind, und
zwar in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet:
- das Familienoberhaupt,
- derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus
eigenem Wissen unterrichtet ist.
Ausgestellt werden 3 gebührenfreie und weitere gebührenpflichtige Urkunden.
Die Bestattung des Verstorbenen kann erst erfolgen, wenn der Tod im Sterbebuch
eingetragen ist.
Antragstellung
mündlich
Unterlagen
Todesbescheinigung
Leichenschauschein
Geburtsurkunde oder Heiratskurkkunde
Kosten
Gebühr für Sterbeurkunde 7,00 Euro jede weitere 3,50
Euro
Besonderheiten
Bei Todesfällen im Krankenhaus bzw. Altenheim erfolgt
die Sterbefallanzeige durch die jeweilige Einrichtung.
Ansprechpartner/in
Oswald Eschenbacher Christian Wolz
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