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 Rathaus-Lebenslagen 
Melde- und Passwesen
An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes
Beschreibung
Bei einem Wegzug aus dem Markt Werneck müssen Sie sich nur noch dann
innerhalb einer Woche nach dem Wegzug abmelden, wenn Sie keine Wohnung mehr
innerhalb Deutschlands beziehen.
Wenn ein Nebenwohnsitz aufgegeben wird, ist weiterhin eine Abmeldung beim
Markt notwendig.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen genügt es, wenn Sie sich innerhalb
einer Woche am neuen Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist
verpflichtet, die Stadt/Gemeinde über Ihren Umzug zu
informieren.
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Personalausweis
Ansprechpartner/in
Marianne Keller
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